KTG Agrar SE: Was können Anleihegläubiger nun tun?

Dienstag, 9. August 2016

Pressemitteilung der Kanzlei Mattil & Kollegen:

 KTG Agrar SE: Anleihegläubiger müssen handeln!

Den Anleihegläubigern stehen schwere Zeiten bevor. Nach Angaben der KTG Agrar SE soll das Insolvenzverfahren Anfang September eröffnet werden. Anders als in anderen Insolvenzverfahren werden die Anleihegläubiger hier wohl keinen gemeinsamen Vertreter wählen können. Die Anleihebedingungen der Anleihe 2011/17 (ISIN: DE000A1H3VN9, Anleihevolumen: 250.000.000,00 EUR) sehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters nicht vor.

Sollte das Insolvenzgericht Hamburg diese Auffassung teilen, werden die Anleihegläubiger der Anleihe 2011/17 ihre Ansprüche selbst anmelden und im Falle der Restrukturierung ihre Rechte sowie Interessen selbst vertreten müssen.

Etwas anders, aber ebenfalls nicht eindeutig, erscheint die Rechtslage der Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A11QGQ11, Anleihevolumen i.H.v. 92.000.000,00 EUR.

Die Kanzlei MATTIL vertritt eine Vielzahl von Anleihegläubigern auch in anderen Insolvenzverfahren, sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsame Vertreter und verfügt über eine über 20-jähirge Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht. Auch in zahlreichen (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertritt die Kanzlei MATTIL die Interessen der Gläubiger, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH (dort für die Anleihegläubiger).

Anleihegläubiger beider Anleihen sollten ihre Interessen jetzt bündeln und nicht erst die angekündigte Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten. Im Rahmen des zu erarbeitenden Restrukturierungskonzepts müssen sich die Anleihegläubiger beteiligen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Kanzlei Mattil & Kollegen

Foto: KTG Gruppe

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Unternehmensanleihe der KTG Agrar SE 2010/2015 (bereits getilgt)

Unternehmensanleihe der KTG Agrar SE 2011/2017

Unternehmensanleihe der KTG Agrar SE 2014/2019

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