+++SONDERMELDUNG+++ KFM Deutsche Mittelstand AG äußert sich zu GEWA!

Montag, 21. November 2016


Das Management der KFM Deutsche Mittelstand AG hat heute bezugnehmend zum GEWA-Insolvenzantrag ein KFM-Telegramm an seine Anleger verschickt. Die Anleihen Finder Redaktion möchte Ihnen dieses Schreiben mit Einschätzungen der KFM zur gegenwärtigen Situation bei der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG keineswegs vorenthalten.

Hintergrund: Der von der KFM initiierte Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds ist in der erstrangig grundpfandrechtlich gesicherten GEWA-Anleihe in Höhe von nominal 1.317.000,00 Euro investiert. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 3,22 Prozent des Fondsvermögens. Ein Totalausfall, wie einige Zeitungen berichten, ist nach Ansicht der KFM „Panikmache“. Durch die Kurskapriolen bei der GEWA-Anleihe werde der Fonds nur wenig beeinflusst, so dass die KFM weiter davon ausgeht, für 2016 eine Ausschüttung von über 4,0 Prozent zu erzielen.

Auszug aus KFM-Telegramm

„Für viele private und institutionelle Anleger wird die Kommunikationspolitik des Managements der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG als mangelhaft eingestuft. Wir empfinden die Informationspolitik als desaströs, zumal die übermittelten Informationen den Freiraum für viele Spekulationen öffnen. Es werden die Gründe für diesen Schritt nicht genannt oder erläutert. Auch auf einen Ausblick, wie das Bauprojekt fortgeführt wird, schweigt das Management der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG. In manchen Zeitungen ist zu lesen, dass der Bauherr pleite sei und die Anleger mit einem Totalausfall des eingesetzten Kapitals rechnen müssen. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht völlig überzogen.

Die Absicherung der Anleger der Anleihe über eine erstrangige Grundschuld, die Treuhandschaft durch Rödl & Partner sowie die rechtlich strengen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung zu Gunsten der Anleger, werden in den Nachrichten nicht erwähnt. Wir möchten Ihnen einen aktuellen Sachstand zu der 6,5% GEWA-Anleihe geben:

1. Absicherung der Anleger

Bei der 6,5% GEWA 5 to 1 – Anleihe handelt es sich um eine Projektfinanzierung. Hierzu wurde die Projektgesellschaft GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG gegründet. Zweck und Ziel der Gesellschaft ist es, mit den eingeworbenen Anleihengeldern in Höhe von 35 Mio. Euro den GEWA–Tower zu errichten. Dabei sollen das zu erstellende Hotel und die zu bauenden Eigentumswohnungen an Investoren verkauft werden.

Laut Informationen der Projektgesellschaft wurden das Hotel und 45 der insgesamt 66 Wohnungen verkauft. Die Anleger der Anleihe werden durch nachfolgende Rechtsgrundlagen abgesichert (Link zur Absicherung auf der Homepage des GEWA-Towers):

I.    Die Ansprüche der Anleihegläubiger werden mit einer erstrangigen Grundschuld in Höhe von insgesamt € 35 Mio. zuzüglich 18% p.a. Kosten und Zinsen im 60%igen Beleihungsauslauf gem. FERI Wertgutachten besichert.

II.    Als weitere Sicherheiten dienen darüber hinaus die folgenden Ansprüche und Rechte:

  • – Ansprüche aus der Vermietung (Mietansprüche) des geplanten Businesshotels in der Umrandungsbebauung des GEWA Tower aus dem bereits abgeschlossenen Mietvertrag
  • – Vergütungsansprüche gegenüber den Wohnungskäufern (sofern nach MaBV rechtlich zulässig) (Vergütungsansprüche);
  • – Ansprüche und Rechte aus Versicherungen (Versicherungsansprüche) und zwar insbesondere die Ansprüche aus der Bauherrenhaftpflicht und Bauwesenversicherung, die im Zusammenhang mit der Errichtung des GEWA-Towers einschließlich Umrandungsbebauung abgeschlossen wurde (soweit rechtlich zulässig)
  • – Ansprüche und Rechte aus Verträgen mit dem Generalunternehmer (GU Ansprüche); samt etwaiger Vertragserfüllungsbürgschaften

III.    Treuhandschaft und Mittelverwendungskontrolle

Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft kontrolliert und stellt sicher,

  • – dass die Sicherheiten vertragsgemäß bestellt und verwaltet werden (Sicherheitentreuhand),
  • – dass ein Treuhandkonto für die Einnahmen aus Wohnungsverkäufen und Mieteinnahmen geführt wird

Die oben dargestellten Sicherheiten und Absicherungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Anleihengelder für die Errichtung des Gebäudes zweckgebunden eingesetzt werden. Einfach ausgedrückt werden die Anleihengelder im ersten Schritt zum Bau des GEWA-Towers eingesetzt. In der Folgezeit werden Hotel und Wohnungen verkauft und das Geld aus den Verkäufen wird gemäß den Kaufvertragsbedingungen auf das Treuhandkonto eingezahlt. Läuft alles nach Plan, wird nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme das Geld an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. Mit Rückzahlung der Ansprüche an die Anleihegläubiger (Zinsen und Anleihengelder) werden die erstrangig eingetragenen Grundschulden, die als Sicherheit dienen, freigegeben.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Erstellung des GEWA-Towers auf der Rechtsgrundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfolgt. Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten bestehen, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein gesetzlicher Rahmen geschaffen. (Link zum Gesetzestext der MaBV)

In der MaBV ist geregelt, ab wann der Bauträger Geld vom Käufer annehmen darf und wie die Absicherung dieser Gelder erfolgen soll. In der Regelung ist vorgeschrieben, dass die Kundengelder ausschließlich für das betreffende Projekt verwendet werden dürfen. Außerdem sind Vertreter dieser Berufsgruppe dazu verpflichtet, eine getrennte Vermögensverwaltung zu führen – private Gelder und Kundenzahlungen müssen demnach gesondert verwaltet werden. Die besonderen Sicherungspflichten des Bauträgers, die getrennte Vermögensverwaltung und die gewissenhafte Buchführung sind hier detailliert beschrieben und müssen eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die MaBV kann juristisch verfolgt werden und im schlimmsten Fall kann auch auf das private Vermögen des Bauträgers durchgegriffen werden.

FAZIT zur Absicherung:
Die Anleihegläubiger sind durch die oben genannten Sicherungsinstrumente zunächst komfortabel abgesichert. Die Einbindung der renommierten Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner als Treuhänder ist ebenfalls positiv zur Sicherung der Anleihegläubiger zu beurteilen. Die Umsetzung des Bauprojektes auf der Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung sichert zusätzlich ab.

Allerdings ist die Werthaltigkeit der Absicherung für alle Gläubiger von der Weiterführung und dem erfolgreichen Abschluss des Bauprojektes abhängig. In der Rubrik Insolvenzverfahren und deren Auswirkung geben wir Ihnen einen Einblick auf die aktuelle Situation und die möglichen Folgen.

2. Insolvenzverfahren und deren Auswirkungen

Über den Grund der Insolvenz wird in der Presse wild spekuliert. Wir vermuten, dass bei der Umsetzung des Baugewerkes eine Finanzierungslücke entstanden ist, die von der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG nicht gedeckt werden konnte. Der Generalunternehmer, die Baresel GmbH, hatte wohl auch deshalb die Bautätigkeit eingestellt. Der Treuhänder kann und darf Gelder nur nach Baufortschritt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung auszahlen. Wir vermuten, dass der Abverkauf der Wohnungen hinter dem Zeitplan zurückliegt und dass der Verkauf des Hotels einem anderen Zahlungsplan als bei den Wohnungen unterliegt. In vielen Fällen wird bei einem Verkauf von einem Hotel die Zahlung erst nach Abnahme und Übergabe des Hotels bezahlt. Sollte dies auch in diesem Fall so geschehen sein, ist eine Liquiditätslücke entstanden, die mit anderen Finanzierungsmitteln nicht mehr gedeckt werden konnte. Am Ende ist der Zustand der Finanzierungslücke eskaliert und die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG musste die Insolvenz beantragen.

Das Insolvenzrecht gehört zum Zivilrecht. Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, können Schuldner oder Gläubiger das geordnete Insolvenzverfahren beantragen. Dieses führt im Unterschied zur ungeordneten Insolvenz gemäß Definition nicht zu einer wirtschaftlichen Zerschlagung eines Schuldners, sondern zur geordneten Abwicklung von Vermögenswerten und besseren Befriedigung der Gläubiger.

Ein geordnetes Insolvenzverfahren bietet zahlreiche Möglichkeiten, ein Unternehmen zu sanieren und dem Inhaber eine Zukunft zu gewährleisten. Durch das Insolvenzplanverfahren und Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber für Unternehmen weitere effektive Instrumentarien für eine Sanierung eröffnet. Der GEWA-Tower kann über das geordnete Insolvenzverfahren ordnungsgemäß zu Ende gebaut werden. Grundsätzlich werden Verträge so fortgeführt, wie sie vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden.

Wichtig ist aber, dass die Anleihebesitzer im Rahmen des Gläubigerschutzes einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, der die Interessen der Anleihebesitzer vertritt. Dies sollte eine erfahrene Anwaltskanzlei sein, die mit Erfahrung und Kompetenz im Kapitalmarkrecht und im Gläubigerschutz ausgestattet ist. Darüber hinaus sollte die Anwaltskanzlei unabhängig sein und in der Vergangenheit in keiner vertraglichen Beziehung zur GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, der Baresel GmbH oder sonstigen Beteiligten der Emission stehen.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG und das Fondsmanagement des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS werden sich von der Rechtsanwaltskanzlei MZS in Düsseldorf unterstützen lassen. Diese Anwaltskanzlei hat sich auf diese Disziplinen spezialisiert und gehört zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland.

FAZIT zum Antrag der geordneten Insolvenz

Der Antrag zur geordneten Insolvenz wurde für den Bauherrn, die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, notwendig. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, das Bauprojekt fertigzustellen. Die Fertigstellung des Bauprojektes ist für die Anleihegläubiger von elementarer Bedeutung. Insbesondere die Überwachung des Bauträgers, der das Projekt zu Ende führt und der in der Zukunft stattfindende Zahlungsfluss müssen zeitnah beaufsichtigt werden. Hierzu ist die Einbindung eines Gläubigervertreters, der die Interessen der Anleihebesitzer wahrt, zwingend erforderlich.

Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für den Gesamterfolg des Projektes und damit auch für die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe von größter wirtschaftlicher Bedeutung.

3. Rechtliche Schritte

Die KFM Deutsche Mittelstand AG und das Fondsmanagement prüfen derzeit alle rechtlichen Schritte. Denn entgegengesetzt der Hiobsbotschaft vom Freitag wurde aus den Nachrichten bekannt, dass das Management der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG versichert habe, dass die Finanzierungsprobleme gelöst seien. Wir gehen daher zunächst von einer bewussten Fehlinformation seitens des Managements der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG aus.

Wir lassen zudem prüfen, ob und inwieweit das Management der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG gegen Mitteilungspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt und gegen die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung verstoßen hat.

Sollte das Management der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG gegen oben genannte Bestimmungen verstoßen haben, besteht nach unserer Meinung die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Durchgriffshaftung auch auf das Vermögen der Familie Warbanoff zuzugreifen und einen möglichen Schaden abzuwenden.

FAZIT zu den rechtlichen Schritten:

Die Rechtsgrundlagen zur Absicherung der Ansprüche, die über die gestellten Sicherheiten zugunsten der Anleihebesitzer hinausgehen, müssen gewissenhaft geprüft werden und auch gegen das Management der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG konsequent eingefordert werden.

Wir werden alle rechtlichen Maßnahmen prüfen und einleiten lassen, so dass ein Schaden für die Anteilsbesitzer des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS abgewendet werden kann oder aber so gering wie möglich ausfällt.“

KFM Deutsche Mittelstand AG

ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 (WKN A1YC7Y) hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert wurde. Die Anleihe wird jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und läuft bis zum 24. März 2018. Abgesichert ist die Anleihe mit einer Grundschuld auf das zu bebauende Gelände.

Foto: Evonne / flickr

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018

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