Insolvenzen bei mittelständischen Anleihe-Emittenten: „Dem schlechten Geld kein Gutes hinterherwerfen“

Mittwoch, 17. Juli 2013


Was passiert mit den Ansprüchen der Anleihe-Gläubiger, wenn die Emittentin Insolvenz anmeldet? Die Anleihen Finder Redaktion fragt bei Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., nach.

Anleihen Finder Redaktion: Sehr geehrter Herr Bauer, wie läuft ein typisches Insolvenzverfahren ab?

Daniel Bauer: Nach der Insolvenzeröffnung bestellt das Insolvenzgericht einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Dieser prüft dann, ob wirklich ein Insolvenzgrund gegeben ist. Falls ja, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und es kommt zunächst zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber. Auf dieser wird meist für jede Anleihe ein so genannter gemeinsamer Vertreter gewählt. Dieser kann dann die Rechte der Anleiheinhaber im Verlauf des Insolvenzverfahrens wahrnehmen, d.h. er kann die Forderung der Anleiheinhaber zur Insolvenztabelle im Kollektiv anmelden und die Arbeit des Insolvenzverwalters „überwachen“. Meiste erhält der gemeinsame Vertreter auch einen Sitz im Gläubigerausschuss und kann somit den Verlauf des Insolvenzverfahrens mit beeinflussen. Das Insolvenzverfahren selbst kann unterschiedlich gestaltet werden. Typischerweise werden alle Vermögenswerte veräußert und der Veräußerungserlös  nach Abzug der Koste an die Gläubiger ausgeschüttet. Vorrangige und besicherte Gläubiger werden dabei vorrangig behandelt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Fortführung der Gesellschaft. Dies ist oft dann der Fall, wenn das operative Geschäft zwar profitabel ist, die Gesellschaft auf-grund einer zu hohen Verschuldung und der damit einhergehenden zu hohen Zinslast  jedoch unterm Strich rote Zahlen schreibt. Dann wandeln Gläubiger meist Ihre Forderungen in Eigenkapital um und werden somit von Gläubigern zu Eigentümern der Gesellschaft. Dies ist in bestimmten Fällen aus Gläubiger Sicht besser, da der Wert der Anteile an dem Unternehmen höher ist als eine zu erwartende Insolvenzquote bei Zerschlagung.

Anleihen Finder Redaktion: Wie sieht es im Insolvenzfall für die Anleihegläubiger aus? Wie hoch stehen ihre Chancen, ihr Geld oder einen Teil davon wiederzusehen und wovon hängt dies ab?

Daniel Bauer: Dies hängt davon ab, ob die wirtschaftlichen Probleme rechtzeitig erkannt worden sind und die Insolvenz frühzeitig beantragt worden ist. Meist werden Insolvenzanträge zu spät gestellt, und dann bleiben oft nur einstellige Insolvenzquoten übrig. Am wichtigsten ist für Gläubiger der Rang ihrer Forderung. Besicherte Forderungen werden meist mit mittleren bis hohen zweistelligen Insolvenzquoten bedient, unbesicherte  Gläubiger bzw. nachrangig besicherte Gläubiger erhalten meist geringere Insolvenzquoten. Aber es gibt auch andere Unterscheidungsmerkmale, so fallen zum Beispiel die Insolvenzquoten auch je nach Branche unterschiedlich hoch aus.

Anleihen Finder Redaktion: Wie sollte sich ein Gläubiger im Fall der Fälle verhalten, welche Schritte einleiten und welche Termine nicht verpassen?

Daniel Bauer: Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen. Dann sollte man schauen, dass man alle relevanten Termine (Gläubigerversammlung, Termin zur Forderungsanmeldung, etc.) erfährt und an diesen teilnehmen. Sofern für Anleihen kein gemeinsamer Vertreter gewählt worden ist, muss man seine Forderung selbst bei Insolvenzverwalter anmelden. In einem weiteren Schritt kann man Ansprüche gegenüber Dritten (Bankberatern, Prospektverantwortlichen) prüfen lassen.

Anleihen Finder Redaktion: Wie können sich Anleihen-Gläubiger organisieren? Wie kann man sich möglichst preisgünstig von einem Rechtsbeistand vertreten lassen?

Daniel Bauer: Man kann sich entweder über Anlegerschutzorganisationen wie die SdK vertreten lassen, oder, was am besten ist, auch selbst an den Versammlungen und Terminen teilnehmen. Ein Rechtsbeistand nur für die Vertretung im Insolvenzverfahren ist aus unserer Sicht für Anleihegläubiger nicht unbedingt notwendig. Sofern man jedoch Ansprüche gegenüber Dritten haben könnte, sollte man sich jedoch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Jedoch sollte man aufpassen, dem schlechten Geld kein Gutes hinterherzuwerfen. Das heißt, nur wenn man über eine Rechtsschutzversicherung, zu der wir ganz klar raten, verfügt, oder aber einen hohen Betrag investiert hat, sollte man auch  noch neues Geld für Rechtsanwälte in die Hand nehmen.

Anleihen Finder Redaktion: Im konkreten Fall: Könnten Sie uns bitte einen Einblick geben, an welcher Stelle das Insolvenzverfahren der Solen AG derzeit steht? Wie hoch sind die Chancen der Anleihegläubiger auf eine (teilweise) Rückzahlung ihres Kapitals?

Daniel Bauer: Wie einer Pressemitteilung der Solen AG vom 3. Juli 2013 zu entnehmen ist, soll ein so genanntes Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Dadurch wird also eine Fortführung des Unternehmens angestrebt. Über Insolvenzplanverfahren sind  jedoch noch keine Details bekannt. Ausweislich der Insolvenzveröffentlichung des Insolvenzgerichts ist für Dienstag, den 20. August 2013, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) angesetzt. Um daran teilnehmen zu können müssen Gläubiger bis spätestens 6. August 2013 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, ist aktuell nicht zu sagen. Da jedoch anscheinend keine anderen großen Verbindlichkeiten vorhanden sind, und noch profitable Tochtergesellschaften bestehen sollen, könnte es eine noch nennenswerte Insolvenzoute geben. Aufgrund der Branche und des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes ist jedoch insgesamt mit einem hohen Ausfall zu rechnen.

Anleihen Finder Redaktion: Vielen Dank für Ihre Antworten.

Anleihen Finder Redaktion

Foto Titel: RainerSturm_pixelio.de

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