Insolvente Air Berlin PLC: Gläubigerversammlung am 22. November

Freitag, 3. November 2017

Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:

-Die insolvente Air Berlin plc lädt die Anleihegläubiger der EUR 225.000.000, 2011/2018, 8,250% Anleihe (ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B) zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 22. November 2017 in Berlin, um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr), Raum MOA 6, Mercure Hotel Moa Berlin, Stephanstraße 41, 10559 Berlin ein

-Der gemeinsame Vertreter vertritt alle Gläubiger einer Anleihe im Verfahren gemäß SchVG 2009 und bündelt die Interessen und Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter und anderen Beteiligten

-One Square wird von vielen Anleihegläubigern bereits unterstützt und ruft zur Teilnahme an der Versammlung bzw. der Vertretung auf, damit für die EUR 225.000.000, 2011/2018, 8,250% Anleihe (ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B) ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird

Das seit dem 15. August 2017 beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg anhängige Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Air Berlin plc wurde am 1. November 2017 eröffnet. Der bisherige vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther von Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung (Postfach 10 30 10, 18005 Rostock) wurde zum Sachwalter im eröffneten Verfahren bestimmt. Zudem findet die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung am 25. Januar 2018 in Berlin statt. Die Eigenverwaltung bleibt weiterhin angeordnet.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2017 beruft das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Gläubiger der EUR 225.000.000, 2011/2018, 8,250% Anleihe (ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B), der einzigen Anleihe nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG 2009), im Folgenden die „Anleihe„, zu einer Anleihegläubigerversammlung ein. Einziger Zweck der Versammlung ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger dieser Anleihe. Die One Square Advisory Services GmbH („One Square„), die sowohl mit dem Sachverhalt als auch den handelnden Personen bestens vertraut ist und bereits die Unterstützung vieler Anleihegläubiger genießt, empfiehlt allen Anleihegläubigern dieser Anleihe an der Versammlung teilzunehmen bzw. sich vertreten zu lassen.

Mit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters steht den Anleihegläubigern ein einheitlicher Ansprechpartner für das weitere Verfahren zur Verfügung. Dieser nimmt für alle Gläubiger dieser Anleihe die verfahrensmäßigen Rechte wahr und vertritt diese im weiteren Verfahren. Hierzu gehören neben einer Teilnahme an insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlungen auch die Anmeldung aller Forderungen aus der Anleihe zur Tabelle sowie die Kommunikation und Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter und anderen Gläubigern. Über all dies berichtet der gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern regelmäßig und steht für Fragen zur Verfügung.

Die Teilnahme bzw. die Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung am 22. November 2017 ist von dem ordnungsgemäßen Nachweis der Gläubigerstellung durch einen sog. Depotnachweis mit Sperrvermerk, der im Original beizubringen ist, sowie einer gültigen Ausweiskopie, abhängig.

Für die Anleihegläubiger, denen eine persönliche Anreise nicht möglich ist, bietet die One Square Advisory Services GmbH in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten eine kostenfreie Vertretung auf dieser Anleihegläubigerversammlung an. Bei Teilnahme durch einen Vertreter, dieser muss ein Rechtsanwalt sein, ist nach Mitteilung des Gerichts ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen. Die Vollmacht kann unterschrieben per Fax sowie als Scan per Email versendet werden.

Anleihegläubiger, die keine natürlichen Personen sind, müssen weiter ihre Vertretungsberechtigung für den Anleiheinhaber durch Vertretungsnachweise (z.B. Handelsregisterauszüge) nachweisen. Dokumente müssen nach Auskunft des Gerichts sämtlich nicht älter als 14 Tage alt und auf Deutsch sein. Bei ausländischen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung samt Apostille erforderlich.

Die Vertretung auf dieser Gläubigerversammlung, die durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgt, ist für Anleihegläubiger kostenfrei. Auch die Vergütung eines zu wählenden gemeinsamen Vertreters ist nach § 7 Abs. 6 SchVG vom Schuldner, also der Air Berlin plc bzw. deren Insolvenzmasse, zu tragen.

One Square unterstützt die Anleihegläubiger gerne bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen. Bitte registrieren Sie sich dazu entweder auf unserer Homepage mit Ihrem Namen, Adresse, Email-Adresse und Nominalbetrag in der Eingabe Maske oder kontaktieren Sie uns per Email oder Fax, damit wir Ihnen die Vorlagen zur Einreichung der Vollmacht und des Sperrvermerkes zukommen lassen können. Die Formulare stehen auf der One Square Homepage unter www.onesquareadvisors.com unter der Rubrik Anleihe / Air Berlin zum kostenfreien Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass Sie die unterschriebene Vollmacht und Ausweiskopie per Fax oder per Email senden können, sowie den Sperrvermerk Ihrer Bank im Original an die folgende Adresse schicken:

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