GOLDEN GATE GmbH i.I.: Abschlagszahlung Anfang 2018 in Höhe von 23% – Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 11. und 13. Dezember

Montag, 13. November 2017

Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:

Die One Square Advisory Services GmbH, in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der EUR 30,0 Mio. Anleihe (WKN: A1KQXX ISIN: DE000A1KQXX5), informiert die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH i.I. über die Mitteilung des Insolvenzverwalters über den erfolgreichen Verkauf des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses Leipzig. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters wurde im August 2017 der Kaufpreis für die Immobilie vollständig überwiesen. Nach Auskunft der Insolvenzverwaltung ist somit der Verkauf wirksam zustande gekommen. Über die genaue Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Nach dem Zufluss der gesamten Kaufpreiszahlung an den für die Anleihegläubiger tätigen Treuhänder, die Mayrhofer + Partner Rechtsanwälte PartGmbB, ist das Zwangsversteigerungsverfahren über die Immobilie nun beendet (Link zur Originalquelle: http://www.mhbk.de/files/pdf/PM_Verkauf_Immobilie_Leipzig_vollzogen_20171106_final.pdf ).

Eine Abschlagszahlung an die Anleihegläubiger wurde für Anfang 2018 in Aussicht gestellt. Die Abschlagszahlung wird eine voraussichtliche Höhe von ca. 23% des ausstehenden Anleihevolumens betragen. Dies entspricht ca. 70% des vereinnahmten Verkaufserlöses. Nach Ablauf aller Gewährleistungsfristen wird eine finale Abschlagszahlung aus den Erlösen des Verkaufs der Anteile an der Golden Gate Leipzig für Sommer 2019 erwartet. Die Erlösausschüttung wird nach Auskunft des Insolvenzverwalters ausschließlich den Anleihegläubigern zugeführt.

Unabhängig von den geplanten Ausschüttungen in 2018 und 2019 arbeitet die Insolvenzverwaltung aktuell an einer Abschlagsverteilung in Höhe von ca. EUR 7 Mio., entsprechend 21 Prozent, für alle Insolvenzgläubiger. Um eine zeitnahe Ausschüttung durchführen zu können, wurde kurzfristig eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Hintergrund der einberufenen Anleihegläubigerversammlung ist die Vermeidung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, durch eine Rangrücktrittserklärung, sowie die dazugehörige Weisung an den gemeinsamen Vertreter.

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen Ihre Stimme innerhalb des Abstimmungszeitraums vom 11. Dezember 2017 (00.00 Uhr MEZ) bis zum 13. Dezember 2017 (24.00 Uhr MEZ) in Textform (§ 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches) gegenüber dem Abstimmungsleiter abgeben. Die vollständige Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung wurde am 02. November 2017 im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite des gemeinsamen Vertreters unter http://www.onesquareadvisors.com/ in der Rubrik „Anleihe / Golden Gate“ veröffentlicht. Sämtliche für die Abstimmung notwendigen Dokumente sind ebenfalls auf der Homepage des gemeinsamen Vertreters zum Download bereitgestellt.

One Square Advisory Services GmbH

Foto: pixabay.com

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