Golden Gate AG ändert Rechtsform von AG in GmbH – Ansprüche der Anleihe-Gläubiger bleiben bestehen – Kapitalrücklage erhöht

Freitag, 13. Dezember 2013


Die Hauptversammlung der Golden Gate AG hat eine Änderung ihrer Rechtsform in die einer GmbH beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister werde in den nächsten Wochen erwartet. Das gab die Golden Gate AG, die sich selbst als Entwickler und Vermarkter von Gesundheits- und Wohnimmobilien bezeichnet, bekannt. Der Kurs der Unternehmensanleihe der Golden Gate AG zeigte heute keine Auffälligkeiten.

Die Änderung der Rechtsform habe keine Auswirkungen auf die Unternehmensanleihe der Golden Gate AG (ISIN DE000KQXX5, WKN A1KQXX) – auch nicht auf die Anleihebedingungen und Sicherheiten, erklärt die Golden Gate AG.

Eine GmbH gelte als Rechtsnachfolgerin der AG. Dadurch ändere sich für die Anleihe-Gläubiger zunächst einmal nichts, erklärte ein Fachanwalt einer Kanzlei, die dem Kapitalmarkt nahe steht, im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion. Durch die automatische Umwandlung übernehme die GmbH als Rechtsnachfolgerin automatisch die Verbindlichkeiten der AG. „Das funktioniert wie bei einer Erbschaft. Die Schulden bleiben bestehen“, so der Fachanwalt.

Außerdem informierte die Golden Gate AG, dass die Aktionäre der Golden Gate AG, also die Rampold AG und Herr Uwe Rampold persönlich, die Kapitalrücklage der Golden Gate AG um 3,9 Millionen Euro durch Barleistungen in Höhe von einer Million Euro und Sachleistungen in Höhe von 2,9 Millionen Euro erhöht hätten. Dadurch würde sich die Eigenkapitalquote der Golden Gate AG auf 28,5 Prozent nach 23,3 Prozent zum 30. Juni 2013, dem Stichtag des abgeschlossenen Geschäftsjahrs 2012/2013, verbessern.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: Golden Gate AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe Golden Gate AG 2011/2014

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