GEWA 5 to 1: Gläubigerversammlung schon im Januar 2017? – Vorentscheidung bei der Wahl zum gemeinsamen Vertreter?

Samstag, 10. Dezember 2016


Es tut sich was im Fall „GEWA“- zumindest auf Gläubigerseite.
Nachdem die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG im November Insolvenzantrag gestellt hatte, haben mittlerweile private und institutionelle Investoren in einem Gesamtumfang von mehr als 18 Millionen Euro den mzs-Rechtsanwälten aus Düsseldorf das Mandat zur Vertretung Ihrer Interessen erteilt. Das berichtet die KFM Deutsche Mittelstand AG, die ebenfalls zu den Gläubigern gehört und sich selbst auch von den mzs-Rechtsanwälten vertreten lässt.

Damit hätten die mzs-Rechtsanwälte bereits mehr als 50 Prozent des Anleihekapitals hinter sich, wodurch einer Wahl zum gemeinsamen Vertreter nichts mehr im Wege stehen würde. Dazu ist aber zunächst eine Gläubigerversammlung notwendig, die womöglich schon im Januar 2017 stattfinden könnte.

Trennung der Funktionen

Auch der im Anleiheprospekt vorgeschlagene Vertreter in einem Insolvenzfall, die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft, scheint sich aufgrund überschneidender Funktionen für die mzs-Rechstanwälte als unabhängigen Vertreter der Gläubiger auszusprechen.

Rödl Treuhand ist zwar laut Prospekt als gemeinsamer Vertreter in einem Insolvenzfall vorgesehen, ist darüber hinaus aber auch für die Verwaltung der Sicherheiten sowie für die Mittelverwendungskontrolle der GEWA-Anleihe zuständig. Sowohl mzs-Rechtsanwälte als auch die KFM Deutsche Mittelstand AG sowie die Rödl Treuhand selbst würden laut Bericht der KFM indes eine Trennung der Funktion des Gläubigervertreters von den Aufgaben der Sicherheitenverwaltung und Mittelverwendungskontrolle begrüßen.

Einvernehmen herrsche auch darüber, dass ein neuer Gläubigervertreter zeitnah bestellt werden soll.

Gläubigerversammlung im Januar 2017?

Geplant sei laut KFM, dass die Gläubigerversammlung noch vor Weihnachten einberufen wird und im Januar 2017 stattfinden kann. Ziel sei es, die Interessen möglichst vieler Anleihegläubiger zu bündeln, um dann die Entscheidung für einen neuen Gläubigervertreter zu treffen. Auf dieser Grundlage soll dann im nächsten Schritt mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter eine Entscheidung getroffen werden, wie mit dem Bauprojekt weiter verfahren werden soll.

mzs-Rechtsanwälte

Die KFM Deutsche Mittelstand AG hatte zuvor schon die Anleihegläubiger aufgerufen, sich kostenfrei über die mzs-Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Selbst lässt sich die KFM in dieser Angelegenheit ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf unterstützen.

INFO: Der von der KFM initiierte Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds ist in der erstrangig grundpfandrechtlich gesicherten GEWA-Anleihe in Höhe von nominal 1,32 Millionen Euro investiert.

Die mzs-Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem „Best Lawyer Award“ auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Kontaktaufnahme

Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen.

Hinweis: Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211- 21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.

ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 (WKN A1YC7Y) hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert wurde. Die Anleihe wird jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und läuft bis zum 24. März 2018. Aktuell notiert die GEWA-Anleihe bei 27 Prozent (Stand: 09.12.2016).

Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018

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