GEWA-Anleihe: Gläubiger wählen Meyer zu Schwabedissen (Kanzlei MzS) zu gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger
GEWA-Abstimmung der Anleihegläubiger – die Versammlung im schriftlichen Verfahren hat sich als beschlussfähig erwiesen. Es haben sich 58,87 Prozent des Kapitals an der Abstimmung beteiligt, berichtet Anwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen (Anwaltskanzlei MzS), der nun zum neuen Gläubigervertreter der GEWA-Anleihegläubiger berufen wurde.
Das hat zunächst zur Folge, dass die vorsorglich einberufene Ersatzversammlung für den 04.08.2017 gegenstandslos geworden ist. Der Treuhänder hat die Versammlung in einem separaten Schreiben bereits abgesagt.
Das Abstimmungsergebnis ergab folgendes Votum:
- a) Anwalt Meyer zu Schwabedissen wurde mit 96,99% der abgegebenen Stimmen zum gemeinsamen Vertreter nach § 7 SchVG gewählt.
- b) Mit 99,59% der abgegebenen Stimmen wurde den Verwertungsvereinbarungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkan Bananyarli zugestimmt.
Mit diesem Abstimmungsergebnis sollen laut neuem Gläubigervertreter die Weichen für eine zügige Verwertung gestellt werden. Ziel sei es, den GEWA-Tower nun so gut wie möglich zu verwerten.
GEWA-Anleihe notiert bei 26 Prozent
ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 (WKN A1YC7Y) hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert wurde. Die Anleihe wird jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und läuft bis zum 24. März 2018. Aktuell notiert die GEWA-Anleihe bei 26 Prozent (Stand: 01.08.2017).
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG
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Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018
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