friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung (Unternehmensanleihe ISIN DE000A1MLYJ9)

Freitag, 2. Oktober 2015

Pressemitteilung der friedola Gebr. Holzapfel GmbH:

– Quorum zur Beschlussfähigkeit der 1. Versammlung nicht erreicht
– Einladung zur 2. Gläubigerversammlung am 28.Oktober
– Vorlage Restrukturierungskonzept und überschlagsmäßige hypothetische Insolvenzquote

Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH beruft für den 28. Oktober 2015 eine 2. Anleihegläubigerversammlung ein. Die Einladung wurde am heutigen Freitag im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. In der 1. Anleihegläubigerversammlung ist das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% des ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht worden. Für die 2. Anleihegläubigerversammlung liegt das erforderliche Quorum für die wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung bei 25%.

Im Vorfeld der 2. Anleihegläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten der Roland Berger Strategy Consultants GmbH spätestens eine Woche vor der Versammlung gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich einer positiven Fortführungsprognose. Zudem wird die Gesellschaft ebenfalls spätestens eine Woche vor der 2. Anleihegläubigerversammlung den Anleihegläubigern die von der Kanzlei WELLENSIEK errechnete überschlagsmäßige hypothetische Insolvenzquote mitteilen.

Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger sich rechtzeitig für die 2. Anleihegläubigerversammlung anzumelden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Dokumente können zum einen von der Internetseite der friedola Gebr. Holzapfel GmbH heruntergeladen werden. Zum anderen können Gläubiger, die über kein Internetzugang verfügen, diese telefonisch unter 089 21027 222 anfordern.

friedola Gebr. Holzapfel GmbH

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