eno energy GmbH äußert sich zu Ergänzungsverlangen: „Einbettung der Vorschläge möglich“ – Zweite Gläubigerversammlung am 25. Februar

Mittwoch, 24. Februar 2016


Vor der zweiten eno-Gläubigerversammlung weht ein neuer Wind. Mit einem vorgelegten Ergänzungsverlangen bringt die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG vor der morgigen zweiten Gläubigerversammlung der eno energy GmbH neue Aspekte und Möglichkeiten ins Spiel. Hauptpunkt des Antrags ist die Laufzeit-Verlängerung der Anleihe um lediglich 21 Monate bis zum 31. März 2018 – und nicht wie von der eno energy GmbH geplant um drei Jahre bis zum 30. Juni 2019.

Das Management der eno energy GmbH hat in einer ersten Stellungnahme bekräftigt, an dem von ihr vorgeschlagenen Konzept mit einer Laufzeit-Verlängerung der Unternehmensanleihe um drei Jahre bis zum 30. Juni 2019 festzuhalten, erwägt aber unter gewissen Umständen eine „Einbettung“ der Murphy&Spitz-Vorschläge. Klar ist, dass der bisherige Zinskupon in Höhe von 7,375 Prozent bei einer Verlängerung unverändert bleiben soll. Zusätzlich soll eine Verzinsung in Höhe von bis zu einem Prozent im Falle einer vorzeitigen Anleihe-Rückzahlung durch die Emittentin erfolgen.

ANLEIHE CHECK: Die eno energy GmbH hatte ihre Anleihe 2011/16 (WKN A1H3V5) im Juni 2011 mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro und einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,375 Prozent begeben. Insgesamt wurden nach Angaben des Unternehmens Anleihen in einem Gesamtwert von 10,3 Millionen Euro gezeichnet.

Keine existenzielle Gefahr

Murphy&Spitz bekräftigte, dass es aufgrund der Ausweitung der bankseitigen Fremdmittel (Kreditlinie in Höhe von 21,3 Millionen Euro) keine erkennbare existenzielle Gefahr für die eno energy GmbH gebe. Laut Murphy&Spitz basiere die Notwendigkeit zur Verlängerung der Anleihe auf der branchenspezifischen Sonderkonjunktur in der Entwicklung von Windkraftprojekten in Deutschland. Alle bis zum 31. Dezember 2016 genehmigten Windprojekte können noch bis zum 31. Dezember 2017 gebaut und in Betrieb genommen werden und sichern somit für 20 Jahre die fixierte Vergütung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Der Regimewechsel der Zulassung von Windkraftprojekten in Deutschland bringe aber ab 2018 eine Unsicherheit in den Markt, was auch eine Anpassung des operativen Geschäftes von eno notwendig mache, so Murphy&Spitz. Dies erhöhe das Risiko der Anleihegläubiger ab 2018. Eine Verlängerung der Anleihe bis Mitte 2019 beinhalte somit auch die Finanzierung des Regimewechsels, daher wäre eine Rückzahlung der Anleihe im ersten Quartal 2018 für die Anleihegläubiger besser.

Beirat für bessere Kommunikation

Des Weiteren möchte Murphy&Spitz einen Beirat einsetzen, der regelmäßig über die fortlaufende betriebswirtschaftliche Entwicklung der eno energy-Gruppe informiert wird. Als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger plädiert die Vermögensverwaltung für den Wirtschaftsprüfer Horst Mantay. Zudem soll die Anleihe durch Windenergievorhaben mit einer Gesamtleistung von mindestens 10 MW besichert werden. Für die Verlängerung der Anleihe soll die eno energy GmbH darüber hinaus einmalig 10 Euro je nominal 1.000-Euro-Teilschuldverschreibung an die Anleihegläubiger zahlen.

Einbettung ins Gesamtkonzept

Nach Ansicht der eno-Geschäftsführung seien die Forderungen im Ergänzungsverlangen von Murphy&Spitz insgesamt „zu weit“ gefasst. Die inhaltlichen Argumente von Murphy&Spitz könne eno aus Investorensicht aber in Teilen nachvollziehen. Darunter falle auch ein erhöhtes Transparenz- und Kommunikationsbedürfnis der Anleiheinvestoren. Neben den bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der laufenden Kapitalmarktkommunikation könnte die geforderte Einrichtung eines Beirats in diesem Zusammenhang ein geeignetes Instrument darstellen, so eno energy. Wirtschaftlich erachte eno energy das Ergänzungsverlangen als sehr vorteilhaft für die Anleiheinvestoren. Das Risiko-Ertragsprofil der Unternehmensanleihe würde deutlich aufgewertet werden.

Da das Windpark-Unternehmen unter diesen Bedingungen eine gesteigerte Akzeptanz für die Verlängerung der Anleihelaufzeit durch die Anleiheinvestoren erwartet, soll nun geprüft werden, inwieweit die Vorschläge von Murphy&Spitz in das Gesamt-Finanzierungskonzept eingebettet werden können. Hierzu befindet sich eno nach eigenen Angaben in Gesprächen mit den beteiligten Parteien der Fremdkapitalseite. Dem von der eno energy GmbH ursprünglich vorgelegten Antrag zur Änderung der Anleihebedingungen hatten die finanzierenden Banken im Hinblick auf das Gesamt-Finanzierungskonzept bereits zugestimmt.

INFO: Die zweite Gläubigerversammlung der eno energy GmbH findet am morgigen Donnerstag, den 25. Februar 2016 um 11 Uhr in Rerik statt.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: eno energy GmbH

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Unternehmensanleihe der eno energy GmbH 2011/2016

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