Ekotechnika GmbH: Gutachten bestätigt „grundsätzliche Sanierungsfähigkeit“ der Ekotechnika – Voraussetzung: Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen

Mittwoch, 22. April 2015


Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellte Sanierungsgutachten nach IDW S6 kommt zu dem Ergebnis, dass die Ekotechnika GmbH auf Grundlage der angestrebten Restrukturierung sanierungsfähig sei. Das teilte die in die Krise geratene
deutsche Holdinggesellschaft der russischen Ekoniva-Technika Gruppe heute mit.

„Grundsätzlich sanierungsfähig“

Die PwC-Gutachter bescheinigen in ihrem Entwurf der Ekotechnika GmbH eine grundsätzliche Sanierungsfähigkeit, wenn die Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens wie geplant umgesetzt werden und sich die Rahmenbedingungen für die russische Landtechnikbranche stabilisieren.

Stärkung der Eigenkapitalbasis

Die Fortführungsprognose basiere auf dem von Ekotechnika erstellten und bereits kommunizierten Restrukturierungskonzept, welches noch durchzuführende operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen beinhalte. Vor allem die Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Liquidität seien unabdingbar.

Anleihegläubiger können Gutachten anfordern

Die Anleihegläubiger der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1R1A18) können gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung (Release Letter) den Entwurf des Sanierungsgutachtens bei der Gesellschaft anfordern, meldet das Unternehmen.

Die Ekotechnika GmbH wird die am 10. Mai 2015 fällige Zinszahlung an die Anleihegläubiger aufgrund der gegenwärtigen negativen wirtschaftlichen Entwicklung aller Voraussicht nach nicht leisten können.

Die Geschäftsführung werde bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung am Mittwoch, den 6. Mai 2015, in Walldorf über das Sanierungskonzept und den aktuellen Stand der Sanierung berichten.

Weitere Informationen zur Restrukturierung der Gesellschaft finden Sie hier.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Ekotechnika GmbH

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