Ekotechnika GmbH: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig – Zu geringe Beteiligung – Zweite Abstimmung notwendig: Präsenzveranstaltung am 06. Mai 2015 in Walldorf

Dienstag, 7. April 2015


Die erste Gläubigerversammlung der Ekotechnika-Anleihe (ISIN: DE000A1R1A18) in Form einer Abstimmung ohne Versammlung ist aufgrund einer zu geringen Teilnahme (unter 50 Prozent) nicht beschlussfähig gewesen. Das teilte das Unternehmen mit.

Zweite Gläubigerversammlung am 06. Mai 2015

Bei der Abstimmung sollte der anstehende Restrukturierungsprozess der Unternehmens beschlossen werden. Da es zu keinem Beschluss gekommen ist, lädt die Ekotechnika-Geschäftsführung jetzt zu einer zweiten Gläubigerabstimmung ein, die als Präsenzversammlung am 06. Mai 2015 in Walldorf stattfinden wird. Die Einladung dazu werde laut Ekotechnika am 8. April im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Geringe Abstimmungs-Beteiligung

An der Abstimmung vom 30. März 2015 bis zum 2. April 2015 hatten laut Ekotechnika lediglich 5,855 Prozent bzw. 3,513 Millionen Euro des ausstehenden Anleihekapitals im Gesamtwert von 60 Millionen Euro teilgenommen. Damit wurde die für die Beschlussfähigkeit nötige Grenze von 50 Prozent des Anleihekapitals weit unterschritten.

Voraussichtlich Mitte April 2015 und damit rechtzeitig vor der zweiten Gläubigerversammlung werde das Sanierungsgutachten nach IDW S6 fertiggestellt werden, berichtet das Agrar-Unternehmen. Außerdem werde die Gesellschaft im gleichen Zeitraum weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung bekanntgeben.

Ekotechnika-Anleihe

In der vergangenen Woche wurde die Börsennotierung der Ekotechnika-Anleihe 2013/18 vom Handel mit Stückzinsverrechnung auf Flat-Notierung umgestellt. Zudem hatte die Ekotechnika GmbH mitgeteilt, dass sie die am 10. Mai 2015 fällige Zinszahlung an die Anleihegläubiger aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Schieflage nicht leisten könne.


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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Ekotechnika GmbH

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Anleihe der Ekotechnika GmbH 2013/2018

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