+++ Beate Uhse AG (Holding) stellt Insolvenzantrag! +++

Freitag, 15. Dezember 2017


Insolvenzantrag! Die Beate Uhse Aktiengesellschaft hat heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, hat sich nach eigenen Angaben zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte. Daher war auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG drohte einzutreten. Völlig überraschend kommt dieser Schritt nicht, hatte das Erotik-Unternehmen doch schon länger mit finanziellen Problemen zu kämpfen.

Hinweis: Die Insolvenzanmeldung betrifft ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG wurde keine Insolvenz beantragt. Die operativen Gesellschaften halten ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht.

„Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren“

„Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die operative und finanzielle Sanierung der Beate Uhse AG nachhaltig und zügig umzusetzen. Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können“, sagt Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG.

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG (WKN A12T1W) hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe läuft bis Juli 2019.

Hintergrund: Die Beate Uhse Gruppe hat in den letzten Jahren unter zahlreichen Managementwechseln und strategischen Fehlentscheidungen gelitten. Der Ausbau des Online-Handels wurde zögerlich und unsystematisch betrieben, wichtige Entwicklungen im stationären Handel wurden verpasst, die Produktpolitik war nicht strategisch, sondern zufällig und reaktiv. Die Verkaufskanäle online und Filialen führten ein asynchrones Eigenleben anstatt den Kunden kanalübergreifend ein nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten. Während Beate Uhse zum Beispiel in Frankreich noch Marktführer ist, hat man in Deutschland signifikant Marktanteile verloren.

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhält die Beate Uhse AG auf Ebene der Holding, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Vorstand kann den eingeschlagenen Sanierungskurs der Beate Uhse somit in einem rechtlich gesicherten Rahmen vollumfänglich fortführen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt dabei weiterhin beim Unternehmen. Ein Sachwalter des Insolvenzgerichts wird das Verfahren begleiten und kurzfristig vom Gericht benannt werden. Die in der Holding beschäftigten Mitarbeiter werden durch das zu beantragende Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der gemeinsame Vertreter sehr eng eingebunden und Mitglied in dem geplanten Gläubigerausschuss werden, um eine breite Unterstützung des Insolvenzplans zu erzielen. Potenzielle neue Investoren werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens angesprochen. Die wesentlichen Gläubiger des Unternehmens stehen der Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens positiv gegenüber und haben ihre Unterstützung für den Sanierungsprozess zugesagt.

INFO: Während des gesamten Sanierungsprozesses wird die Beate Uhse AG in allen insolvenzrechtlichen Fragen von der bundesweit tätigen Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff beraten und unterstützt.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: Beate Uhse AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019

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