DF Deutsche Forfait AG: Keine Anfechtungsklagen gegen Versammlungs-Beschlüsse – Umtauschangebot der DFAG-Anleihen in Aktien für Ende April 2014 geplant – Minibond vor Wiederaufnahme in Handel
Die DF Deutsche Forfait AG (DFAG) hat heute informiert, dass keine Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 19. Februar 2015 beim Landgericht Köln eingegangen seien. Damit könne der Restrukturierungskurs des Unternehmens uneingeschränkt fortgesetzt werden, berichtet die DFAG.
Drei Bedingungen
Die DFAG gehe nach eigenen Angaben davon aus, dass die drei aufschiebenden Bedingungen der Beschlussfassung der zweiten Gläubigerversammlung bis Ende April erfüllt werden:
So soll erstens das Umtauschangebot der DFAG-Anleihe 2013/2020 in Aktien der DF Deutsche Forfait AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity Swap) im Volumen von bis zu 3,4 Millionen Euro bis Ende April erfolgen.
Zweitens werde derzeit die Kreditdokumentation für die Gewährung von Darlehen in Höhe von insgesamt mindestens 40 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 fertiggestellt.
Drittens habe der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger angekündigt, dass er die geforderte Zustimmung zur Umsetzung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung erteilen werde, sofern die beiden oben genannten aufschiebenden Bedingungen erfüllt werden.
Handel der Anleihe für April 2014 vorgesehen
Spätestens wenn die geänderten Anleihebedingungen umgesetzt seien, soll der Handel der DFAG-Anleihe wieder aufgenommen werden, berichtet die DFAG. Die Gesellschaft führe derzeit Gespräche mit der Deutsche Börse AG über die Bedingungen und Modalitäten, um eine frühere Wiederaufnahme des Börsenhandels zu erreichen.
Ziel sei es, dass der Handel des DFAG-Minibonds vor Beginn des zweiwöchigen Umtauschangebots (Debt-to-Equity Swap) wieder aufgenommen werde. Die Umtauschfrist soll laut DFAG Ende April 2014 beginnen.
Einigung mit Banken und Gläubigern
Bei der zweiten Gläubigerversammlung der DFAG hatten 99,98 Prozent des an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapitals einer Änderung der Anleihebedingungen und somit auch der zeitlich begrenzten Reduzierung des Zinssatzes von 7,875 auf 2,00 Prozent zugestimmt.
Die DFAG hatte sich anschließend mit den kreditgebenden Banken und der One Square Advisory Services GmbH, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, über die gleichrangige Besicherung der Zahlungsansprüche der Banken und Anleihegläubiger im Verhältnis des zur Verfügung gestellten Kapitals geeinigt.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: János Balázs /flickr
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Unternehmensanleihe der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft 2013/2020
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