DF Deutsche Forfait AG: Anleihegläubiger stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu – Anleihe-Zins wird bis 2018 auf 2,00 Prozent gesenkt – Keine Gewährung von Optionsrechten – One Square Advisory zum Gemeinsamen Vertreter gewählt

Freitag, 20. Februar 2015


Die zweite Gläubigerversammlung der DF Deutsche Forfait AG (DFAG) hat ein eindeutiges Abstimmungsergebnis gebracht. Laut Vorstand der DFAG haben 99,98 Prozent des an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapitals einer Änderung der Anleihebedingungen und somit auch der Reduzierung des Nominalzinssatzes von 7,875 auf 2,00 Prozent zugestimmt.

Änderung der Anleihebedingungen

Der Nominalzinssatz der siebenjährigen DFAG-Anleihe 2013/20 werde demnach rückwirkend vom 27. Mai 2014 bis zum 27 Mai 2018 auf 2,00 Prozent gesenkt. Für den Zeitraum vom 27. Mai 2017 bis 27. Mai 2018 könne die Zinszahlung bei dem Erreichen bestimmter Konzernergebnisse wieder 7,875 Prozent betragen, so die DFAG.

Ab dem 27. Mai 2018 bis zur Fälligkeit der Anleihe am 27. Mai 2020 werde der Zinskupon laut DFAG wieder auf 7,875 Prozent angehoben. Auf die ursprünglich vorgeschlagene Gewährung von Optionsrechten werde verzichtet.

Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Die DFAG habe nach eigenen Angaben ihre Beschlussvorschläge zurückgezogen und der Abstimmung über die vorgelegten Gegenanträge zugestimmt. Dem Gegenantrag der Harvstburg Capital, die One Square Advisory Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen, sei mit 92,98 Prozent zugestimmt worden.

Auch der Gegenantrag zur Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters für weitere Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gesellschaft habe mit 99,98 Prozent des an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapitals die erforderliche Mehrheit erhalten.

Weniger als die Hälfte des Anleihekapitals vertreten

Insgesamt hatten an der zweiten Gläubigerversammlung in Köln 45,95 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals teilgenommen, was laut DFAG einem Anleihe-Volumen von 13,786 Millionen Euro entspreche. Damit sei, anders als bei der ersten Versammlung, eine Beschlussfähigkeit gegeben, weil das Mindestquorum von 25 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals (7,5 Millionen Euro) erreicht wurde.

In einer ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 20. bis 22. Januar 2015 konnte keine Beschlussfähigkeit erreicht werden, da das erforderliche Mindestquorum von 50 Prozent des Anleihekapitals nicht erreicht wurde.

Die Beschlüsse werden laut DFAG zeitnah auf der Internetseite des Unternehmens zu finden sein und voraussichtlich am 24. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kurs des DFAG-Minibonds fällt

Den Kurs der DFAG-Anleihe hat das Abstimmungsergebnis der gestrigen Gläubigerversammlung bislang negativ beeinflusst, denn im Vergleich zu gestern notiert der Kurswert heute etwa sieben Prozentpunkte schwächer. Aktuell liegt der DFAG-Minibond-Kurs bei 43,10 Prozent (Stand: 20.02.2015, 10 Uhr).

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: DF Deutsche Forfait AG

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