Deutsche Rohstoff beschließt Aktienrückkauf

Montag, 14. Juli 2014

Pressemitteilung der Deutsche Rohstoff AG:

Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG (ISIN DE000A0XYG76, WKN A0XYG7) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 beschlossen, über die Börse eigene Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 5 Mio. zu erwerben. Unter Zugrundelegung des Xetra-Schlusskurses der Aktie der Deutsche Rohstoff AG (Stand: 11. Juli 2014) würde das zu einem Rückkaufvolumen von bis zu ca. 250.000 Stück Aktien führen. Der Aktienrückkauf soll ab dem 16. Juli 2014 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2014 beendet werden. Die zurück erworbenen Aktien dürfen zu allen nach den einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.

Die Gesellschaft hat die ICF Kursmakler AG, Frankfurt, mit dem Rückkauf über die Börse beauftragt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Deutsche Rohstoff AG, den Rückkauf vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Für die zurückgekauften Aktien darf der Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Begründung der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend „EG-VO“) und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots, jeweils an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 5 Abs. 2 EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms abgeleitet und für die genehmigte Dauer des Programms festgelegt. Bei außerordentlich geringer Liquidität ist die Bank unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 EG-VO berechtigt, die genannte 25-%-Schwelle zu überschreiten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Deutsche Rohstoff wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen regelmäßig auf ihrer Internetseite (www.rohstoff.de) im Bereich Investor Relations bekannt geben.

Deutsche Rohstoff AG

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