Constantin Medien AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss

Freitag, 4. Juli 2014

Adhoc-Mitteilung der Constantin Medien AG:

Der Vorstand der Constantin Medien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, auf Grundlage der durch die Hauptversammlung vom 4. Juli 2013 erteilten Ermächtigung und unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2013/I eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG durchzuführen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von 85.130.780,00 Euro um 8.469.220,00 Euro auf 93.600.000,00 Euro durch Ausgabe von 8.469.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen zum Platzierungspreis von 1,25 Euro je Aktie erhöht werden. Vorgesehen ist eine Privatplatzierung bei ausgewählten Investoren. Bei vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung wird der Gesellschaft ein Brutto-Emissionserlös von rund 10,59 Mio. Euro zufließen.

Es ist geplant, wie bereits am 19. Mai 2014 bekannt gegeben, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung und die Mittel aus den neuen Darlehen des Privatinvestors, die eine Laufzeit bis 30. Juni 2016 und einen Zinssatz von 5,0 Prozent p.a. haben, zur vollständigen Rückzahlung der mit 9 Prozent p.a. verzinsten Unternehmensanleihe 2010/2015 im Nominalbetrag von 30 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zu verwenden.

Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2013 gewinnanteilsberechtigt sein. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0009147207) erfolgt nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Eintragung ins Handelsregister.

Constantin Medien AG

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