Blick in den Wertpapierprospekt: Muss die Strenesse AG demnächst 14 Prozent Zinsen für ihre Mittelstandsanleihe zahlen?
In den Anleihe-Bedingungen für die Unternehmensanleihe der Strenesse AG steht, dass die Strenesse AG ihren Anleihe-Gläubigern fünf Prozent mehr Zinsen zahlen muss, wenn die Emittentin eine Zinszahlung bei Fälligkeit nicht leisten kann. Das wäre dann ein Zinskupon in Höhe von neun plus fünf Prozent. Der nächste Zinszahlungstag ist der 15. März 2014.
„Erst wenn der Strenesse AG die am 15 März 2014 fälligen Zinsen tatsächlich nicht bezahlt, würde der Paragraph mit der Erhöhung des Zinssatzes greifen. Aber noch ist die Strenesse AG nicht in Verzug mit ihren Zinszahlungen. Außerdem heißt es in der Beschlussvorlage zur Gläubigerversammlung am 20. Februar, dass die Zinsen in Höhe von neun Prozent vierteljährlich an den Zinszahlungstagen – so auch am 15. März dieses Jahres – gezahlt werden sollen“, sagte Daniel Bauer, Mitglied des Vorstands der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion. So könnte man davon ausgehen, dass Strenesse zwar große Schwierigkeiten mit der Rückzahlung der Mittelstandsanleihe aber nicht mit der Zinszahlung hat.
Aus Sicht der SdK werfe die Gläubigerversammlung eine Reihe weiterer Fragen auf – zumal die Strenesse-Unternehmensanleihe erst vor einem Jahr begeben wurde. Zudem lägen keine testierten aktuellen Geschäftszahlen vor. Diese würden aber hoffentlich auf der Gläubigerversammlung endlich nachgereicht werden, so die SdK auf ihren Internetseiten.
Anleihen Finder Redaktion
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