Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft startet Aktienrückkaufprogramm

Dienstag, 21. Juli 2015

Adhoc-Mitteilung der Berentzen-Gruppe AG:

Der Vorstand der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, von der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Es sollen Vorzugs- und, nach Vollzug der bereits angekündigten und am 20. Juli 2015 von der außerordentlichen Hauptversammlung sowie der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom gleichen Tag beschlossenen Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien, Stammaktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 1.500.000,00 erworben werden. Auf Basis des derzeitigen Kursniveaus (XETRA, Stand 20. Juli 2015) wären dies rund 2,3 % des Grundkapitals.

Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung einer Bank durchgeführt. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren Erwerbsbeschränkungen sowie Veröffentlichungspflichten.

Das Aktienrückkaufprogramm soll am 27. Juli 2015 beginnen und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Aktienrückkaufprogramm wird beendet, sobald das festgelegte maximale Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von EUR 1.500.000,00 erreicht ist, sofern es nicht vor diesem Zeitpunkt durch Beschluss des Vorstands beendet wird. Ein Handel in Aktien der Gesellschaft durch die Gesellschaft erfolgt nicht.

Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Aktienrückkauf unter http://www.berentzen-gruppe.de/investoren/die-aktie informieren.

Berentzen-Gruppe AG 

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