Beate Uhse AG: Vorläufige Eigenverwaltung genehmigt – Dr. Sven-Holger Undritz vorläufiger Sachwalter
Pressemitteilung der Beate Uhse AG:
Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt, Dr. Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Sachwalter im Insolvenzverfahren bestellt
Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Flensburg dem Antrag der Beate Uhse AG stattgegeben und durch Beschluss vom 15. Dezember 2017 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der White & Case Partner Dr. Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
„Nur wenn eine realistische Chance auf die nachhaltige Sanierung des Unternehmens besteht, stimmt das Gericht dieser Form eines Insolvenzverfahrens zu“, unterstreicht Justus von Buchwaldt, Partner der Kanzlei BBL, die Beate Uhse in allen insolvenzrechtlichen Fragen berät.
Dr. Sven-Holger Undritz, einer der bekanntesten deutschen Verwalter und von den Insolvenzgerichten häufig mit komplexen und öffentlichkeitswirksamen Insolvenzverfahren betraut, hat sich bereits am Tag seiner Bestellung einen ersten Eindruck am Unternehmenssitz in Flensburg verschafft. Er erklärt: „Beate Uhse hat mit dem Insolvenzantrag den richtigen Schritt gemacht, um die angestrebte Sanierung der Unternehmensgruppe erfolgreich umzusetzen. Wir werden in den nächsten Wochen Gespräche führen und die verschiedenen Möglichkeiten ausloten, um dieses Traditionsunternehmen zu erhalten.“
Beate Uhse AG
ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG (WKN A12T1W) hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe läuft bis Juli 2019.
Foto: Beate Uhse AG
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Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019
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