Beate Uhse AG scheitert an Mindestquorum: Zinsstundung kann nicht beschlossen werden – OSA zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt

Mittwoch, 6. Juli 2016


Auf der zweiten Anleihegläubigerversammlung der Beate Uhse AG waren lediglich 20,93 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (rund 6,2 Millionen Euro an Anleihegeld). Daher konnte die vom Unternehmen angestrebte Zinsstundung nicht beschlossen werden (Mindestquorum von 25 Prozent). Was das für das Unternehmen bedeutet, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Die nächste Zinszahlung an die Anleihegläubiger steht am kommenden Samstag, den 9. Juli an. Der Erotikonzern muss dann 2,25 Millionen Euro an seine Gläubiger ausschütten.

„Finanzielle Sanierung gefährdet“

Im vergangene Woche geführten Anleihen Finder-Interview sagte Kees Vlasblom, CFO der Beate Uhse AG, für diesen Fall: „Sollten wir in der zweiten Anleihegläubigerversammlung nicht die Zustimmung der Gläubiger für die Zinsstundung erhalten, sehen wir den Prozess für die finanzielle Sanierung der Gesellschaft gefährdet. Wir müssen diese Situation dann bewerten. Selbstverständlich würde uns diese Situation nicht unvorbereitet treffen.“

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG (WKN A12T1W) hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe läuft regulär bis Juli 2019.

Gemeinsamer Vertreter gewählt

Auf der AGV konnte somit nur der gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt werden. Mit einer Mehrheit von 77,98 Prozent der Teilnehmenden wurde die One Square Advisory Services GmbH, München, in dieses Amt bestellt.

Der gemeinsame Vertreter wurde darüber hinaus ermächtigt, mit der Beate Uhse AG ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, dass anschließend der AGV zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Dies muss spätestens bis zum 31. Oktober geschehen.

INFO: Der gemeinsame Vertreter ist für den Zeitraum bis zur Beschlussfassung über ein Sanierungskonzept, ermächtigt, Zinszahlungen namens der Anleihegläubiger einzufordern und Kündigungsrechte auszusetzen. Daher könnte es durchaus doch noch zu einer Zinsstundung kommen.

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Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Beate Uhse AG

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Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019

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