Beate Uhse AG muss in die nächste Runde – Zweite Gläubigerversammlung findet am 06. Juli statt – Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre angestrebt

Donnerstag, 9. Juni 2016


Wie erwartet war die erste Anleihegläubigerversammlung (AGV) der Beate Uhse AG aufgrund einer zu geringen Präsenz an Anleihekapital nicht beschlussfähig. Lediglich 12,52 Prozent (rund 3,75 Millionen Euro) des ausstehenden Anleihekapitals nahm an der Versammlung teil bzw. ließ sich vertreten. Für eine beschlussfähige Versammlung wären jedoch 50 Prozent (15 Millionen Euro an Anleihekapital) nötig gewesen.

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG (WKN A12T1W) hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe läuft regulär bis Juli 2019.

Zweite AGV am 06. Juli 2016

Aufgrund der Beschlussunfähigkeit lädt der Erotikkonzern am 06. Juli 2016 zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung nach Hamburg ein. Für die zweite AGV liegt das erforderliche Quorum für die wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung bei 25 Prozent. Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden.

Ziel des Unternehmens ist es, die im Jahre 2014 begeben Unternehmensanleihe zu restrukturieren. Den Anleihegläubigern wird dabei eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 09. Juli 2024 vorgeschlagen. Darüber hinaus soll über eine Verringerung des Anleihezinses auf 2,0 Prozent für drei Jahre und eine anschließende Anpassung der Verzinsung auf Basis des EBITDA der Beate Uhse-Gruppe abgestimmt werden sowie ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden.

Hinweis: Die Einladung wird am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Auf der Internetseite erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen zu den Anleihegläubigerversammlungen.

Sanierungsgutachten nach IDW S6 bis 26. Juni 2016

Im Vorfeld der zweiten AGV wird den Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten von Ernst & Young voraussichtlich bis 26. Juni 2016 gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur Sanierungsfähigkeit.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Beate Uhse AG

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Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019

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