ALNO AG: Zweite AGV am 26.09.17 – Last Call: Anmeldung bis zum 23.09.17 erforderlich

Mittwoch, 20. September 2017

Mitteilung der Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:

Die Anleihegläubiger der ALNO AG waren zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen worden, um noch im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Wie so oft ist die Abstimmung ohne Versammlung mangels Erreichens des Quorums aber nicht beschlussfähig gewesen. Darum sind die Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 und der Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 nunmehr zur 2. Gläubigerversammlung eingeladen.

Dienstag, den 26. September 2017,
um 10:00 (Inhaberschuldverschreibung) und
um 15:00 Uhr MESZ (Wandelschuldverschreibung),
Sitz der ALNO AG, Heiligenberger Straße 47 in 88630 Pfullendorf

Es ist davon auszugehen, dass demnächst das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ein von der Gläubigerversammlung gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger ist dann gemäß § 19 Abs.3 SchVG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dazu gehört insbesondere, dass der gemeinsame Vertreter für die Anleihegläubiger die Forderungsanmeldungen vornimmt. Des Weiteren ist allein der gemeinsame Vertreter berechtigt, in Insolvenzgläubigerversammlungen für die Anleihegläubiger abzustimmen (auch z. B. über einen Insolvenzplan). Die Anleihegläubiger haben dann kein eigenes Stimmrecht mehr.

Die Kanzlei Schirp & Partner hält es grundsätzlich für sinnvoll, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Allerdings sollten Anleihegläubiger sich sehr gut überlegen, wen sie in dieses Amt wählen. Derzeit haben sich zwei Kandidaten zur Wahl gestellt. Die One Square ist schon in vielen Fällen als gemeinsamer Vertreter aufgetreten, aber sie ist in Anleihegläubigerkreisen auch umstritten, zumal sie oft auch auf Seiten der Emittenten tätig ist (s. z. B. Rickmers und German Pellets). Bei dem Gegenkandidaten Herrn Rechtsanwalt Vos sind Interessenskonflikte nicht bekannt.

Die Kanzlei Schirp wird ihre Mandanten auf der Gläubigerversammlung vertreten und empfiehlt allen Anleihegläubigern, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Anleihegläubiger müssen Sie sich dazu bis zum 23. September 2017 für die Versammlung anmelden (inkl. Sperrvermerk der Bank). Sofern Sie nicht persönlich zur Gläubigerversammlung gehen können, können Sie die Kanzlei Schirp gern beauftragen, Sie kostenlos dort zu vertreten.

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf mit der zuständigen Rechtsanwältin Julia Breier-Struß (breier-struss@ssma.de)

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe der ALNO AG (WKN A1R1BR) hat ein Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,50 Prozent verzinst. Die Laufzeit der Anleihe endet im Mai 2018. Die ALNO-Anleihe notiert aktuell bei 3,50 Prozent (Stand: 20.09.2017).

Foto: ALNO AG

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Unternehmensanleihe der ALNO AG 2013/2018

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