Air Berlin-Insolvenz: Minimale Quote für Gläubiger?

Montag, 29. Januar 2018

Pressemitteilung der KEOS GbR:

Bericht des gemeinsamen Vertreters KEOS GbR („KEOS“) über die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC am 25. Januar 2018

Der gemeinsame Vertreter KEOS nahm an der Gläubigerversammlung der Air Berlin PLC am 25. Januar 2018 teil und vertrat die Rechte der Anleihegläubiger der von der Air Berlin PLC emittierten EUR 225 Mio., 2011/2018, 8,250% Anleihe (die „Anleihe“ / ISIN: DE000AB100B4 / WKN: AB100B). Der bisherige Generalbevollmächtigte der Air Berlin PLC Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus sowie der bisherige Sachwalter Herr Prof. Dr. Lucas Flöther, der nach der Aufhebung der Eigenverwaltung zum Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC bestellt wurde, erstatteten im gestrigen Berichtstermin ihren Bericht an die Gläubigerversammlung.  Den Bericht können die Anleihegläubiger nach Registrierung und erfolgter Forderungsanmeldung im Insolvenzportal des Insolvenzverwalters www.airberlin-inso.de abrufen oder als der von der KEOS vertretene Anleihegläubiger von dieser gegen einen aktuellen Nachweis der Gläubigerstellung anfordern.

Nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens ist mit keiner oder nur minimaler Quote für die Gläubiger der Air Berlin PLC zu rechnen. Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Flöther hat jedoch klargestellt, dass sich die Insolvenzquote erheblich ändern kann, wenn mögliche Haftungs- und Anfechtungsansprüche der Air Berlin PLC gegen Dritte, insbesondere gegen die Etihad Gruppe aus einer Finanzierungszusage, dem sog. „letter of comfort„, erfolgreich geltend gemacht werden können. Zu diesem Zweck wurden seitens des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Flöther bereits diverse Gutachten von namhaften Juristen eingeholt, in denen diese die Erfolgsaussichten eines etwaigen Prozesses gegen die Etihad Gruppe geprüft haben. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung für einen Prozess gegen die Etihad Gruppe ausgelotet, da die Air Berlin PLC selbst nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen solchen Prozess gegen die Etihad Gruppe führen zu können.

Der nach der Aufhebung der Eigenverwaltung zum Insolvenzverwalter bestellte Prof. Dr. Lucas Flöther wurde von der Gläubigerversammlung in seinem Amt bestätigt.

Bei der Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurde dem Sonderinsolvenzverwalter der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG nach kontroverser Diskussion ein Stimmrecht in Höhe von ca. EUR 850 Mio. für die Forderungen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG gegen die Air Berlin PLC zugesprochen. Eingelegte Rechtsmittel der KEOS hiergegen blieben ohne Erfolg.

Mit diesen Stimmen des Sonderinsolvenzverwalters wurde Herr Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen als anwaltlicher Vertreter der Air Berlin Finance B.V., die als Finanzierungsvehikel der Etihad Gruppe im Air Berlin Konzern diente und vermutlich als nachrangige Gläubigerin der Air Berlin PLC anzusehen ist, in den Gläubigerausschuss gewählt. Der gemeinsame Vertreter hat auch hiergegen Rechtsmittel eingelegt, da nachrangige/gesellschafternahe Gläubiger im Gläubigerausschuss nicht vertreten sein dürfen.

Die KEOS stellte Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung der Gläubigerversammlung, um u.a. den Insolvenzverwalter zu ermächtigen, im Zusammenhang mit erteilten Finanzierungszusagen durch Etihad Airways bzw. durch Etihad Aviation Group einen Rechtsstreit anhängig zu machen und Finanzierungsoptionen zu prüfen. Eine Abstimmung hierüber wurde jedoch vom Gericht abgelehnt, da der o.g. anwaltliche Vertreter der Air Berlin Finance B.V. der Abstimmung widersprach.

Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft am 1. Februar 2018 ab. Anleihegläubiger, die nicht bereits von der KEOS als dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der emittierten EUR 225 Mio., 2011/2018, 8,250% Anleihe vertreten werden, können sich an die KEOS wenden, um Unterstützung durch mit der KEOS kooperierende Rechtsanwälte bei der Anmeldung von Forderungen aus anderen Anleihen zu erhalten.

KEOS wird seine Anleihegläubiger über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter airberlin@onesquareadvisors.com,  zur Verfügung. Noch nicht registrierte Anleihegläubiger der Anleihe werden gebeten, sich unter dieser Adresse oder auf unserer Homepage www.onesquareadvisors.com unter „Anleihe“ / „Air Berlin“ zu registrieren.

KEOS GbR

Foto: pixabay.com

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